FSI
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Gremienarbeit

An der Charité gibt es zahlreiche Gremien, die sich um die Organisation der Studiengänge und andere Themen kümmern. Hier eine kurze Vorstellung:

 

Fakultätsrat (FakRat)

Der Fakultätsrat ist das höchste Gremium der Fakultät, in dem sämtliche Entscheidungen (z.B. die Einrichtung neuer Studiengänge, Verabschiedung von Studienordnungen und Lehrveranstaltungsordungen etc.) getroffen werden. Hierfür arbeiten andere Gremien, z.B. die Ausbildungs- oder Promotionskommission dem FR zu. Das letzte Wort wird aber hier gesprochen.

Alle zweieinhalb Jahre wird der FR der Medizinischen Fakultät Charité gemeinsam für HU und FU neu gewählt. Hierfür treten aus den Statusgruppen der Hochschulllehrer, akademischen Mitarbeiter und Studierenden verschiedene Listen an, aus deren Reihen anhand der Einzelergebnisse der Personen und der Gesamtstimmzahl der Liste die Vertreter für die Statusgruppen in den FR gewählt werden.

Als Studierende haben wir drei Sitze im FR. Wir haben volles Stimmrecht und könne mit einem suspensiven Gruppenveto bestimmte Entscheidungen aufschieben, sodass wir uns darüber noch genauer informieren können, sollte uns das vor allem im Bereich Lehre notwendig erscheinen.

Die letzte Wahl fand im Juli 2011 statt. 2 Sitze werden von der Liste FSI - Charité besetzt, einer von der Bunten Liste. Der öffentliche Teil der Sitzungen wird hier live getwittert.

 

Ausbildungskommission (AK)

Die Ausbildungskommission ist die das für uns wichtigste Gremium der Fakultät in dem wir auch am meisten Einfluß haben. Im Gegensatz zu allen anderen Gremien der Charité ist die AK paritätisch besetzt, das heißt: 50 % der stimmberechtigten Sitze sind Studierende (12 Sitze und 12 Vertreter). Die AK befasst sich mit allen Themen rund um Lehre und behandelt neben der Humanmedizin auch alle anderen Studiengänge.

Die AK ist eine direkte Unterkommission des Fakultätsrats (FR). Jede Statusgruppe (Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Studierende) benennt Ihre Vertreter für die AK im FR. Die AK berät den Fakultätsrat in Angelegenheiten der Lehre. Der Fakultätsrat beschließt jedoch eigenständig und ist nicht an die Empfehlungen der AK gebunden.

 

Studienausschuss Modellstudiengang (Stuss)

Der Studienausschuss Modellstudiengang ist ein Untergremium der Ausbildungskommission. Er behandelt, dem Namen entsprechend, die Angelegenheiten der Lehre im Modellstudiengang. Themen sind unter anderem die Ergebnisse Modulplanungen und aktuelle Probleme wie Auslandsaufenthalte.

Die Studierenden sind mit 3 Sitzen im Stuss vertreten.

 

Prüfungsausschuss Modellstudiengang (PAU)

Im PAU geht es, wie der Name schon sagt, um Prüfungen. Der Ausschuss tagt alle 3 Wochen und befasst sich unter anderem mit der Organisation, den Prüfungsformaten, der Durchführung der Prüfungen, der Bestellung der Prüfer und der Zuordnung der Lernziele zu den jeweiligen Prüfungen. Er ist ein Untergremium des Studienausschusses.

Die Studierenden sind mit 2 Sitzen im Stuss vertreten.

 

Studienausschuss und Prüfungsausschuss Reformstudiengang

Genau wie für den Modellstudiengang gibt es auch für den Reformstudiengang einen Studien- und einen Prüfungsausschuss.

 

Studierendenparlament der Humboldt Universität (StuPa)

Seit der letzten Wahl besetzt die FSI 5 Sitze im StuPa. Mehr Informationen über das Studentenparlament gibt es hier. Das Endergebnis mit der Liste der FSI ist hier verfügbar.

 

Medizinsenat

Der Medizinsenat ist ein Sonderfall in Berlin. Normalerweise steht über allen Fakultäten einer Universität - also auch den Fakultätsräten - noch der Akademische Senat (AS), der die Abläufe in der Universität als Ganzes berät, eine Kontrollfunktion für das Präsidium hat und die Entscheidungen der Fakultätsräte abschließend begutachtet und beschließt. Da die Charité ein gemeinsame Einrichtung von FU und HU ist, wurde für sie ein eigener Akademischer Senat eingerichtet - der Medizinsenat. Er wird abwechselnd vom Präsidenten der HU oder FU oder deren Stellvertreter geleitet.

Hier gibt es ein Problem. Das Universitätsmedizingesetz - eine Auskopplung aus dem Berliner Hochschulgesetz, die extra für die Charité geschaffen wurde - schreibt vor, dass die studentischen Mitglieder des Medizinsenats nicht der Charité angehören dürfen. Daher sind jeweils ein studentischer Vertreter der HU und FU aus nichtmedizinischen Fachbereichen im Medizinsenat (sie werden im AS der HU und FU benannt). Mit diesen versuchen wir, wenn nötig, Kontakt aufzunehmen, um Entscheidungen und Abstimmungen zu besprechen.